Hinweise zur Batterieentsorgung
Hinweise
zur Batterieentsorgung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,
die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes
hinzuweisen:
Sie
sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im
Sortiment
führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien
abgebildeten
Symbole haben folgende Bedeutung:
Das
Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den
Hausmüll gegeben werden darf.
Pb
= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd
= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg
= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten
beim Verkauf von Starterbatterien
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie
Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie
ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn
Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie
keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis
enthalten und wird neben dem Endpreis am
Artikel
ausgewiesen.
Geben
Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG
als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt
haben,
sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos
zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit
wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist
die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der
Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort
ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine
Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht
zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien
können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben
werden. Das von uns erhobene
Pfand
wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen
nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe
der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke
quittieren
zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das
Batteriepfand von uns zurück.
Bitte
beachten Sie die vorstehenden Hinweise.